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Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespaket (EAG-Paket) wurde am 07.07.2021 im österreichischen Nationalrat beschlossen. Mit den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen wird es erstmals möglich, dass sich Personen zusammenschließen und über Grundstücksgrenzen hinweg Energie produzieren, speichern, verbrauchen und verkaufen. Die neuen Gesetze definieren zwei Energiegemeinschafts-Modelle: die lokal beschränkte „Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft“ und die innerhalb Österreichs geografisch unbeschränkte „Bürgerenergiegemeinschaft“.

Hier geht es zum Leitfaden Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften

Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG): Eine EEG darf Energie (Strom, Wärme oder Gas) aus erneuerbaren Quellen erzeugen, speichern, verbrauchen und verkaufen. EEGs nützen die Anlagen des Netzbetreibers (wie das Stromnetz), dabei müssen sie immer innerhalb des Konzessionsgebiets eines einzelnen Netzbetreibers angesiedelt sein. Mitglieder oder Gesellschafter von EEGs können Privat- oder Rechtspersonen sein, Gemeinden, lokale Behörden oder auch KMUs. Als Organisationsform ist für EEGs vom Verein bis zur Kapitalgesellschaft vieles möglich, allerdings steht die Gemeinnützigkeit im Vordergrund. Der Hauptzweck von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften liegt nicht im finanziellen Gewinn.

Bürgerenergiegemeinschaft (BEG): Für Bürgerenergiegemeinschaften gelten ähnliche Regelungen wie für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften. Im Gegensatz zur EEG darf die BEG nur elektrische Energie erzeugen, speichern, verbrauchen und verkaufen. Sie ist nicht auf erneuerbare Quellen beschränkt und kann sich über die Konzessionsgebiete mehrerer Netzbetreiber in ganz Österreich erstrecken. Auch in BEGs können die Mitglieder bzw. Gesellschafter Privat- und/oder Rechtspersonen sein, es gilt in gleicher Weise, dass die Gewinnerzielung nicht im Vordergrund stehen darf. Wie bei den EEGs muss das in den Statuten verankert sein oder sich aus der Organisationsform der Energiegemeinschaft ergeben.        https://energiegemeinschaften.gv.at/        https://energiegemeinschaften.gv.at/faq/